Kategorie Ortsverband Gronau

Informationsblatt zum Rentenantrag

                                                                                                                                   Stand 2026

1. Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?

Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen einen Rentenantrag stellen.
Es empfiehlt sich, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung und gegebenenfalls für die Klärung fehlender Versicherungszeiten.

2. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Rentenantrag sollten – soweit vorhanden – insbesondere folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
Personalausweis oder Reisepass
Rentenversicherungsnummer
Bankverbindung (IBAN)
Steuer-Identifikationsnummer
Krankenversicherung
Versicherungsverlauf bzw. Renteninformation
Nachweise über Beschäftigungszeiten, soweit diese noch nicht im Versicherungskonto enthalten sind
Nachweise über Kindererziehungszeiten
Nachweise über Ausbildungs- und Studienzeiten
gegebenenfalls Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflege
gegebenenfalls Unterlagen über eine Schwerbehinderung
bei ausländischen Versicherungszeiten: entsprechende Versicherungsunterlagen
Je nach Rentenart können weitere Unterlagen erforderlich sein.

3. Wo und wie kann ich den Rentenantrag stellen?
Der Rentenantrag kann unter anderem gestellt werden:

vor Ort:
Die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden können bei der Antragstellung behilflich sein.
Der Wohnungs- und Rentenservice der Stadt Gronau unterstützt Sie gerne auch persönlich bei der Aufnahme von Anträgen der gesetzlichen Rentenversicherung. 
Eine Terminvereinbarung unter  https://gronau.de/termin  wird empfohlen, alternativ auch unter 02562 - 12555.
Adresse:             Mühlenmathe 41, 48599 Gronau
E-Mail:                wrs@gronau.de 

Öffnungszeiten: 
Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr nur mit Termin
Montag, Dienstag und Freitag von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr ohne Termin
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur mit Termin. 

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Gronau keine Rentenberatung anbietet. Eine Rentenberatung erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Rentenversicherung.

Online:
Über das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. 
Besuchen Sie hierzu die Website: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/antrag_stellen

Persönlich:
Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) Westfalen in Münster befindet sich in der Gartenstraße 194, 48147 Münster.
Für eine persönliche Beratung ist zwingend eine vorherige Terminabsprache nötig. 
Kontakt:             0800 1000 48011 (Terminvereinbarung) 
E-Mail:                ab-muenster@drvkurz fürDeutsche Rentenversicherung-westfalen.de 

Öffnungszeiten für Termine: 
Montag bis Mittwoch:     08:00 – 16:00 Uhr 
Donnerstag:                        08:00 – 18:00 Uhr 
Freitag:                                  08:00 – 13:00 Uhr

Für Ihren Rentenantrag bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung in Münster müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen. Sie können den Antrag entweder beim Beratungstermin abgeben, per Post senden oder direkt online einreichen.

Telefonisch:
Wählen Sie hierzu das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Westfalen) unter 0800 1000 48011 und halten Sie die o.g. Unterlagen bereit.

Wichtig:  
Die Beratung und Antragstellung sind in der Regel kostenlos.
 

4. Welche Rentenarten gibt es?

Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise folgende Renten infrage:
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenrente, z. B. Witwen- oder Witwerrente

Welche Rente in Betracht kommt und wann sie beginnen kann, hängt insbesondere von den persönlichen Versicherungszeiten und weiteren Voraussetzungen ab.

5. Was sollte ich vor dem Antrag prüfen?

Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, den Versicherungsverlauf zu überprüfen.
Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob alle relevanten Zeiten erfasst sind, zum Beispiel:
Beschäftigungszeiten
Kindererziehungszeiten
Pflegezeiten                        
Ausbildungszeiten
Zeiten der Arbeitslosigkeit                
Krankheitszeiten
gegebenenfalls ausländische Versicherungszeiten
Fehlende Zeiten sollten möglichst vor dem Rentenantrag geklärt und nachgewiesen werden.

6. Beratung nutzen

Bei Fragen zur persönlichen Rentensituation kann eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung sinnvoll sein. Dort kann beispielsweise geklärt werden:
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Welche Rentenart kommt für mich infrage?
Wie hoch könnte meine Rente sein?
Welche Versicherungszeiten sind bereits berücksichtigt?
Fehlen noch Unterlagen oder Versicherungszeiten?
Welche Auswirkungen hätte ein früherer Rentenbeginn?

7. Versichertenältester

Der Versichertenälteste hilft bei Fragen zu Rente und zum Rentenantrag. Sie finden eine lokale Anlaufstelle über die Umkreissuche der Deutschen Rentenversicherung mit Ihrer Postleitzahl und einem Radius von 10 bis 90 Kilometern.
Joachim Fischer ist z.B. als Versichertenältester der Deutsche Rentenversicherung Westfalen auch für die Region Gronau zuständig. Eine Kontaktaufnahme bzw. Terminabsprache ist unter 0176 5792 5094 möglich. Die Rentenberatung findet mittwochs in der Max-Planck-Straße 7–11 in 48691 Vreden (im Hause der Mitsubishi Chemical Advanced Materials GmbH) statt und wird anhand der letzten Renteninformation vorgenommen (ohne direkten Online-Zugriff auf die persönlichen Daten bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung). Kosten fallen für die Beratung nicht an.
 

8. Wichtig zu wissen 

Der Rentenantrag sollte rechtzeitig gestellt werden. Ein verspäteter Antrag kann dazu führen, dass die Rente nicht ab dem gewünschten Zeitpunkt gezahlt werden kann.
Außerdem sollte vor der Antragstellung geprüft werden, ob das Versicherungskonto vollständig ist.
 

Merkliste

Rentenbeginn festlegen
Versicherungsverlauf prüfen und fehlende Versicherungszeiten klären
erforderliche Unterlagen zusammentragen und Rentenantrag rechtzeitig stellen
bei Bedarf Beratungstermin vereinbaren
Bescheid nach Erhalt sorgfältig prüfen

Hinweis: 
Dieses Informationsblatt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Welche Voraussetzungen gelten, hängt von der jeweiligen Rentenart und der persönlichen Versicherungssituation ab.

Schlussbemerkung:
Der VdK-Kreisverband Borken-Coesfeld bietet keine Hilfe beim Ausfüllen des Antrages an und ist zur Entgegennahme von Erstanträgen nicht befugt. Die Berechnung oder Überprüfung von Rentenpunkten wird ebenso vom Kreisverband nicht angeboten.