Informationsblatt zum Antrag nach Schwerbehindertenrecht
1. Wer kann einen Antrag stellen?
Eine Behinderung liegt nach § 2 Abs. 1 SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX vor, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt eine Person als schwerbehindert
2. Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig für Einwohnerinnen und Einwohner von Gronau ist der Kreis Borken. Der Antrag kann u.a. online, mit dem PDF-Formular oder formlos eingereicht werden. Für die Online-Variante muss die ausgedruckte Erklärung unterschrieben an den Kreis Borken geschickt werden.
Kreis Borken – Fachbereich Soziales
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: 02861 681-100
In Gronau ist auch eine Antragstellung beim Rathaus-Service, Neustraße 31, 48599 Gronau möglich. Die Stadt Gronau leitet den Antrag an den Kreis Borken weiter. Eine Hilfe beim Ausfüllen bietet die Stadt Gronau aktuell nicht an.
3. Was sollte dem Antrag beigefügt werden?
aktuelle ärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte und Arztbriefe, soweit vorhanden
Berichte von Fachärztinnen/Fachärzten, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
Unterlagen, aus denen die konkreten Auswirkungen der Erkrankungen hervorgehen
Angaben zu behandelnden Ärztinnen/Ärzten und anderen Stellen, damit fehlende Unterlagen angefordert werden können
Angaben dazu, wie sich die Erkrankungen konkret auf den Alltag auswirken
bei Bedarf Angaben zu gewünschten Merkzeichen
vorhandene frühere Bescheide oder Schwerbehindertenausweise, sofern vorhanden
Tipp: Nicht nur Diagnosen nennen. Entscheidend sind die dauerhaften Auswirkungen auf den Alltag und die Teilhabe. Beschreiben Sie deshalb möglichst konkret, was Ihnen schwerfällt und welche Hilfe oder Einschränkungen daraus entstehen.
4. Unterstützung durch den VdK Gronau
Der VdK-Ortsverband Gronau bietet Informationen und persönliche Anlaufmöglichkeiten.
Hinweis: Die sozialrechtliche Rechtsberatung erfolgt ausschließlich über den VdK-Kreisver-band Borken-Coesfeld in Ahaus.
VdK Ortsverband Gronau
Euregio Tower
Düppelstraße 3
48599 Gronau
Telefon: 02562 817180
E-Mail: Externer Link:ov-gronau@vdk.de
Sprechstunden:
erster Mittwoch im Monat, 10:00–12:00 Uhr und
dritter Freitag im Monat, 14:00–16:00 Uhr.
Der VdK-Kreisverband Borken-Coesfeld bietet Hilfe beim Ausfüllen des Antrages nach Terminabsprache an.
VdK-Kreisgeschäftsstelle Borken-Coesfeld
Beckers Brink 4a
48683 Ahaus
Telefon 02561 6876624
Montag–Donnerstag 09:00–12:00 Uhr
5. Checkliste vor dem Absenden
Erstantrag oder Änderungsantrag richtig ausgewählt
alle Erkrankungen/Beeinträchtigungen angegeben
konkrete Auswirkungen auf den Alltag beschrieben
behandelnde Ärztinnen/Ärzte vollständig angegeben
vorhandene Befundberichte beigefügt
gewünschte Merkzeichen – soweit nach eigener Einschätzung relevant – im Antrag angegeben
Antrag unterschrieben
Kopie des vollständigen Antrags für die eigenen Unterlagen aufbewahrt
Hinweis: Dieses Informationsblatt ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben des Kreises Borken und des Sozialverbands VdK.