Infoabend Inklusion und Teilhabe im Alltag - Rechtliche Rahmenbedingungen

Am 24.03.2025 fand im Bürgerhaus eine Veranstaltung zum Thema Inklusion und Teilhabe in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritas und An-Nusrat statt.
Der Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes Radevormwald Uwe Holtmann, referierte über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen, sprich: Welche Rechte ergeben sich aus den Gesetzen für die inklusive Teilhabe der Menschen mit Behinderung?
Uwe Holtmann stellte die Grundpositionen des VdK in Verbindung mit der UN-Behindertenrechtskonvention und anderen Gesetzen dar.
Die Grundposition zur Inklusiven Teilhabe des Sozialverbandes VdK - ist die im Jahr 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention! Diese soll dem Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.
Inklusion bedeutet, dass die Menschen mit Behinderung sich nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen brauchen. Die Gesellschaft muss es Jedem ermöglichen, von Beginn an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu werden. Inklusion gilt in allen Lebensbereichen.
Allerdings gibt es in vielen Lebenslagen für behinderten Menschen Problemlagen, in denen sie sachkundige Unterstützung und eine gute Rechsberatung benötigen.
Der Sozialverband VdK setzt anhand von umfänglichen Kenntnissen in der Rechtsprechung, die Rechte behinderter und dadurch häufig von Armut bedrohter Menschen durch.
Die Caritas beantwortete die Fragen der Inklusion und Teilhabe im ländlichen Raum.
Der Wohlfahrtsverband An-Nusrat stellte das Thema Inklusion und Islam vor.
Eine anschließende Gesprächsrunde mit Organisationen und Gästen rundete mit einem gemeinsamen Abendessen eine gelungene und informative Veranstaltung ab.