G-BA beschließt: Liposuktion bei Lipödem wird Kassenleistung ab Stadium I

Peter Ries
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung eine bedeutende Erweiterung der Kostenübernahme für die Behandlung des Lipödems beschlossen.
Zukünftig können gesetzlich Versicherte, die an dieser chronischen und schmerzhaften Fettgewebsvermehrung leiden, die Liposuktion (operative Fettgewebsreduzierung) unter bestimmten Bedingungen in jedem Stadium (unabhängig von Stadium I, II oder III) als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Diese Neuerung basiert auf vorläufigen Ergebnissen einer G-BA-Studie, die die signifikanten Vorteile der operativen Behandlung im Vergleich zur alleinigen konservativen Therapie wissenschaftlich belegen. Die bisherige Regelung beschränkte die Kostenübernahme auf Stadium III und sah sie nur als befristete Ausnahme vor.
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