Kategorie Ortsverband Attendorn

Für alle Veranstaltungen und Tagesfahrten (Nr. 1 – 8) gilt

Für alle Veranstaltungen und Tagesfahrten (Nr. 1 – 8) gilt:

Auskunft dazu erhalten Sie ab sofort. 
Anmeldungen: ab Montag, 08. Dezember 2025 unter 02722/52106.

Anmeldungen werden nur gültig durch Bezahlung der/des Tickets. Die Bezahlung und die Ausgabe der Tickets ist im neuen Bürgerhaus „Alter Bahnhof“, im 1. Obergeschoss, Raum Nr. 3. (Haupteingang, entweder über die Treppe oder per Aufzug nach oben)

Ausgabedatum: Samstag, 07. März 2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Ebenso können Tickets noch vor oder nach der Jahreshauptversammlung am 26. März 2026 erworben werden (falls noch Plätze frei sein sollten)

Eine Rückgabe der Tickets an uns ist nicht möglich, jedoch können diese von Ihnen an Personen auf unseren Wartelisten weitergegeben werden. Falls Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich rechtzeitig telefonisch ab und fragen Sie nach unseren aktuellen Wartelisten.

Zu den Wochenfahrten:

Bezüglich der Wochenfahrten war es in den letzten Jahren so, dass es erheblich mehr Anmeldungen gab als Busplätze zur Verfügung standen. Daher haben wir auch für das Jahr 2026 wieder zwei Termine für die geplante Wochenfahrt reserviert und nennen Ihnen diese schon im Vorfeld. Das erleichtert Ihnen Ihre jährliche Urlaubsplanung.

Auskunft zu den Wochenfahrten erhalten Sie ab sofort.
Anmeldungen dazu ab Sonntag, 07.12.2025 ab 13.00 Uhr bei 
Vera Kubisch-Sporer NUR unter 02722/52106

Wir hoffen, dass Ihr VdK Sie mit diesem abwechslungsreichen und sehenswerten Programm angenehm durch das Jahr 2026 begleiten wird.

 Mit freundlichen Grüßen

für VdK Ortsverband Attendorn
Ingo Rüggeberg, 1. Vorsitzender
Sigrid Trilling, Kassiererin
Vera Kubisch-Sporer, Reise- und Fahrtenplanung 

Wichtiger Hinweis:
Der VdK OV Attendorn ist nicht Veranstalter des angebotenen Reiseprogramms. Dies ist die Firma Autobus Schulz GmbH.

Wir nehmen den Reisepreis als Inkassobeauftragter der Leistungserbringer in Empfang und leiten ihn an diese weiter. Für ein Verschulden aller Leistungserbringer haften weder der/die Reisevermittler, noch der VdK Ortsverband, noch die Vorstandsmitglieder privat.