Erfolgreiche Informationsveranstaltung des VdK Düsseldorf zum Thema Pflegeverträge

Von Peter Ries
Am vergangenen Montag, den 17. März, fand im Bürgerhaus Bilk die zweite Ausgabe der Informationsveranstaltung „Vertragsrecht und Pflegeverträge“ des VdK-Kreisverbands Düsseldorf statt.
Zahlreiche Mitglieder und Gäste nutzten die Gelegenheit, sich über wichtige Aspekte der Pflege und Vorsorge zu informieren. Bereits im Oktober 2024 hatte der Kreisverband diese Veranstaltung mit großem Erfolg durchgeführt – aufgrund der hohen Nachfrage folgte nun eine Wiederholung.
Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisverbands, Norbert Zielonka, übernahm Rechtsanwalt Gereon Gromek das Wort. In seinem Vortrag erläuterte er zentrale Themen wie Pflegeanträge, Leistungen aus der Pflegeversicherung, Heim- und Pflegedienstleistungsverträge sowie die Bedeutung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ein besonderer Fokus lag auf den häufig übersehenen Fallstricken bei Pflegeverträgen.
Rechtzeitig informieren, Überraschungen vermeiden
„Es ist äußerst wichtig, die Zusammenhänge zwischen den Leistungen, Kosten und Kündigungsbedingungen eines Pflegevertrags genau zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden“, betonte Gromek. Neben ihm stand auch Norbert Zielonka für Fragen zur Verfügung. Er stellte unter anderem die Initiative der „Pflegescouts“ vor, die in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf ins Leben gerufen wurde. Diese Scouts bieten Orientierung und Unterstützung für Betroffene und Angehörige, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung.
Zielonka hob hervor, dass es für pflegende Angehörige besonders wichtig sei, sich frühzeitig über lokale Unterstützungsangebote zu informieren. Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder ehrenamtliche Organisationen können eine wertvolle Hilfe im Alltag sein.
Wichtige Dokumente leicht zugänglich
Interessierte können Formulare für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unter anderem online bei der Verbraucherzentrale herunterladen.
Die Veranstaltung endete gegen 18:00 Uhr, Gereon Gromek und Norbert Zielonka dankte allen Teilnehmenden für ihr großes Interesse und ihre aktive Mitwirkung.
Die zweite Auflage von „Was Sie wissen sollten 2.0“ bot den Anwesenden wertvolle Einblicke und praktische Hilfestellungen rund um die Themen Pflege, Pflegeverträge und Vorsorge – ein wichtiger Schritt, um frühzeitig Vorsorge zu treffen und gut informiert zu sein.
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Pflegevertrag: Das Wichtigste in einfachen Worten
Ein Pflegevertrag sorgt für Klarheit und Sicherheit, indem er alle Absprachen schriftlich festhält. Ein gut formulierter Vertrag kann mehrfach verwendet und bei Bedarf angepasst werden. Klare Formulierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Zusätzliche Erklärungen, Beispielrechnungen und Informationen zu gesetzlichen Regelungen machen den Vertragsabschluss einfacher und stärken das Vertrauen der Beteiligten.
Wichtige Punkte im Pflegevertrag Wer unterschreibt den Vertrag?
Grundsätzlich sollte die pflegebedürftige Person selbst den Vertrag unterzeichnen. Ist sie nicht geschäftsfähig, kann eine bevollmächtigte oder gerichtlich bestellte Betreuungsperson unterschreiben. Angehörige sollten nur dann Vertragspartner sein, wenn sie ausdrücklich dazu bereit sind, da sie sonst möglicherweise für Kosten aufkommen müssen.
Leistungen und Kosten: Klare Absprachen sind wichtig
Der Vertrag sollte genau festhalten, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt und welche Kosten entstehen. Auch die Anteile, die Pflege- und Krankenkassen übernehmen, müssen erkennbar sein. Eine Beispielrechnung hilft dabei, den Eigenanteil zu berechnen und verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Kostenvoranschlag: Planung statt Überraschungen
Ein Kostenvoranschlag zeigt, welche Leistungen zu welchen Kosten angeboten werden. So lässt sich frühzeitig prüfen, ob die Pflegeversicherung alles abdeckt oder ob eigene Mittel nötig sind. Falls das Geld nicht reicht, kann „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.
Dokumentation: Leistungen nachvollziehen
Der Pflegedienst muss täglich festhalten, welche Leistungen erbracht wurden – oft digital. Auf Wunsch kann eine gedruckte Version angefordert werden. Die Pflegekasse stellt außerdem Kontoauszüge aus, aus denen ersichtlich ist, welche Leistungen bereits abgerechnet wurden.
Rechnungen: Keine Vorauszahlungen leisten
Im Vertrag sollte keine Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart sein. Es ist zudem ratsam, Rechnungen per Überweisung zu zahlen, anstatt eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So bleibt die Kontrolle über die Ausgaben erhalten.
Haftung: Wer zahlt im Schadensfall?
Der Pflegedienst sollte für Schäden haften, die durch seine Mitarbeiter verursacht wurden, z. B. verlorene Schlüssel oder beschädigte Möbel. Manche Verträge schließen leichte Fahrlässigkeit von der Haftung aus – hier ist besondere Aufmerksamkeit gefragt.
Kündigung: Welche Fristen gelten?
Die pflegebedürftige Person kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Der Pflegedienst kann ebenfalls kündigen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Die Kündigungsfrist sollte nicht zu kurz sein – sechs Wochen sind ideal, zwei Wochen oft zu wenig. Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod der pflegebedürftigen Person. Während eines Krankenhausaufenthalts kann er ruhen.
Fazit: Gut informiert, besser abgesichert
Ein Pflegevertrag ist ein wichtiges Dokument, das genau geprüft werden sollte. Klare Vereinbarungen und ein detaillierter Kostenvoranschlag helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Wer sich vorher informiert, kann sicherstellen, dass die Pflege den eigenen Bedürfnissen entspricht und finanziell planbar bleibt.
Siehe auch unsere Powerpoint-Präsentation zum Download