Erfolgreiche Fortbildung Bad Fredeburg
Fortbildungsveranstaltung des VdK für ehrenamtliche Richter*innen der Sozialgerichte Aachen und Düsseldorf
Von Peter Ries
Am Wochenende vom 25. bis 26. Oktober trafen sich zahlreiche ehrenamtliche Richterinnen der VdK-Sozialverbände Aachen und Düsseldorf zur jährlichen Fortbildungsveranstaltung im idyllisch gelegenen VdK-Hotel im sauerländischen Bad Fredeburg am Hallenberg.
Die zweitägige Schulung stand im Zeichen wichtiger Neuerungen im Sozialrecht und bot den Teilnehmerinnen die Gelegenheit, sich intensiv mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der sozialen Entschädigung sowie der Begutachtung im Schwerbehindertenrecht auseinanderzusetzen.
Ein zentraler Schwerpunkt der Fortbildung war das neue „Soziale Entschädigungsrecht“ gemäß SGBkurz fürSozialgesetzbuch XIV, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist und das bisherige Opferentschädigungsgesetz (OEG) ablöst.
Sandra Klinkenberg-Rais vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) erläuterte die weitreichenden Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, darunter die Zusammenführung zahlreicher Entschädigungsleistungen, um die Unterstützung für Gewaltopfer schneller und zielgerichteter zu gestalten. Erstmals werden auch Opfer psychischer Gewalt und vernachlässigte Kinder in das Entschädigungsrecht einbezogen, und mit der Einführung von „schnellen Hilfen“ wie Traumaambulanzen und einem unterstützenden Fallmanagement sollen die Betroffenen rasch und gezielt Hilfe erhalten.
Begutachtung im Schwerbehindertenrecht
In einem weiteren Programmpunkt referierte Dr. Bodo Metz, Leitender Arzt der Bezirksregierung Münster und Mitglied des Sachverständigenbeirats für versorgungsmedizinische Begutachtung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales), über die ärztliche Begutachtung in sozialrechtlichen Verfahren, speziell im Schwerbehindertenrecht. In seinem Vortrag gab Dr. Metz den ehrenamtlichen Richter*innen wertvolle Einblicke in die Richtlinien und Anforderungen an Gutachten, die in Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung eine bedeutende Rolle spielen. Gutachten liefern oft entscheidende Informationen für die Urteilsfindung an Sozialgerichten. Gleichzeitig zeigte der Vortrag auf, dass trotz guter Sozialgesetze personelle Engpässe und knappe Ressourcen in der Verwaltung mitunter die Bearbeitung der Anträge verzögern können – eine Tatsache, die Dr. Metz betonte, sei von den Antragstellern fälschlicherweise oft mit Untätigkeit verwechselt.
Carsten Ohm, Vorstand für Sozialpolitik, Sozialrecht und Medien beim VdK, eröffnete die Veranstaltung mit einem herzlichen Willkommensgruß und dankte den Teilnehmerinnen für ihre engagierte Teilnahme.
Auch Dr. Volker Bischofs, Präsident des Sozialgerichts Aachen, würdigte in seiner Ansprache das außergewöhnliche Engagement der ehrenamtlichen Richter*innen: „Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen in die Justiz und trägt zu einer praxisnahen und nachvollziehbaren Rechtsprechung auf allen Ebenen der Rechtsprechung bei".
Die Berufung ehrenamtlicher Richter
Die Berufung ehrenamtlicher Richter*innen erfolgt über Vorschlagslisten, die von Vereinigungen mit Bezug zum jeweiligen Fachgebiet aufgestellt werden. So werden im Bereich der Arbeitsförderung beispielsweise Vorschläge von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingebracht, während im Schwerbehindertenrecht und in der Kriegsopferversorgung Verbände wie der VdK Sozialverband seine Mitglieder vorschlagen kann.
Neue Perspektiven
Am Ende der Fortbildung zogen die Teilnehmerinnen positive Bilanz: Die Schulung habe wichtige Wissenslücken geschlossen und neue Perspektiven eröffnet, die im richterlichen Alltag von großem Nutzen sein werden. zudem unterstrich die Fortbildung die Herausforderungen einer praxisnahen sozialen Rechtsprechung und machte einmal mehr deutlich, wie wertvoll das Engagement der ehrenamtlichen Richter*innen für die Gesellschaft ist.