Einigung schafft Sicherheit: Keine zusätzlichen Kosten beim Rettungsdienst
Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger im Rheinisch-Bergischen Kreis
Der Rheinisch-Bergische Kreis und die Krankenkassen haben sich auf die Rettungsdienstgebühren geeinigt. Die neue Gebührensatzung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Damit entstehen den Bürgerinnen und Bürgern keine zusätzlichen Kosten, wenn sie den Rettungsdienst in Anspruch nehmen müssen.
Nachdem die Krankenkassen am 13. Juli 2026 ihr schriftliches Einvernehmen erklärt hatten, beschloss der Kreisausschuss die neue Satzung einstimmig in einer Sondersitzung.
Hintergrund der Einigung ist, dass zu Jahresbeginn keine Zustimmung der Krankenkassen zur ursprünglichen Gebührensatzung vorlag. Ohne eine Einigung hätten Bürgerinnen und Bürger die Differenz zwischen den festgesetzten Gebühren und den Erstattungen der Krankenkassen selbst tragen müssen. Deshalb wurden die Gebühren zunächst bis zum 30. September 2026 ausgesetzt.
In den vergangenen Wochen hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit einem externen Sachverständigen die Gebühren neu und rechtssicher kalkuliert. Dieser Lösung haben die Krankenkassen nun zugestimmt.
Wir vom Sozialverband VdK e.V. Rhein-Berg freuen uns über diese Entscheidung. Sie schafft Klarheit und Sicherheit für die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis und stellt sicher, dass niemand aus Sorge vor möglichen Zusatzkosten zögert, im Notfall den Rettungsdienst zu rufen.