Kategorie Ortsverband Haaren

Das neue Soziale Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten

Am 1. Januar 2024 tritt das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft. Damit sollen Leistungen künftig schneller, zielgerichteter und stärker an den Bedürfnissen der Berechtigten orientiert erbracht werden.

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände für die Versorgung der Opfer von Gewalttaten zuständig. Sie beraten und informieren Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige.Zur Information von Opfern von Gewalttaten und ihren Angehörigen ist eine kostenlose 

Telefonnummer eingerichtet:

0800-654-654-6

Persönliche Hilfe, Hilfestellung im Umgang mit Behörden, Übernahme der Kosten für eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, für eine rechtsmedizinische Untersuchung, für eine psychotraumatologische Erstberatung und weitere Hilfen bietet die Opferhilfsorganisation "Weißer Ring".

Opfer-Telefon des Weißen Rings: 116 006

Externer Link:www.weisser-ring.de

Adressen von allgemeinen Beratungsstellen und Beratungsstellen für Gewaltopfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit dem Schwerpunkt Opferrecht sind zu finden unter:

Externer Link:www.hilfeportal-missbrauch.de