Bonner Erklärung für einen starken Sozialstaat und eine lebendige Demokratie.
Der Sozialstaat ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Generationen haben ihn erkämpft und aufgebaut. Der VdK hat selbst seinen Beitrag dazu geleistet. Ein starker Sozialstaat schützt vor existenziellen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und Alter. Er befähigt Menschen durch Bildung und Teilhabechancen. Und er sichert die Würde aller im Sozialstaat lebenden Menschen.
Aktuell sind Sozialstaat und Demokratie in Deutschland stark unter Druck. Die Kluft zwischen arm und reich wird immer größer und damit schwindet das Gefühl, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Wohlstand haben.
Angesichts des geringen Wirtschaftswachstums, gestiegener Lebenshaltungskosten und des Investitionsrückstaus nehmen Verteilungskämpfe zu. Dieser schleichende Vertrauensverlust gegenüber Politik, Gerichten, Behörden und Medien wird von radikalen politischen Kräften gezielt befördert durch einseitige Schuldzuweisungen, Desinformation und extreme Zuspitzung.
Demokratie lebt von widerstreitenden Ideen und Interessen, aber auch von Zuhören und Kompromiss. Sie lebt von Menschen, die sich engagieren und bereit sind, auch in schwierigen Zeiten Verantwortung zu übernehmen. Und sie braucht ein Grundverständnis für das gesellschaftlich Verbindende, das aus unserer Sicht in einer verlässlichen sozialen Absicherung und Infrastruktur sowie einer fairen Verteilung von Teilhabechancen und finanziellen Lasten besteht. In dem Spannungsfeld zwischen angemessenen Leistungen der Sozialversicherung und deren nachhaltiger Finanzierung müssen die sozialen Folgen von Reformen im Mittelpunkt stehen.
Für den Sozialverband VdK NRW bedeutet das im Einzelnen:
Pflege: Der geplante Wegfall des Entlastungsbetrages bei Pflegestufe 1, der erschwerte Zugang zu Pflegestufe 2 und 3 sowie die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent stellen massive Leistungskürzungen dar. Dasselbe gilt für die vorgesehene Streckung der Zuschusszahlungen in der stationären Pflege. Durch die Kürzungen wird nicht nur die häusliche Versorgung erschwert, sondern der langfristige Pflegebedarf potentiell erhöht. Die ohnehin zu geringe Entlastung bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege, insbesondere in der Anfangsphase der Heimunterbringung, wird weiter heruntergefahren. Das ursprüngliche Ziel der Pflegeversicherung, Pflegehaushalte vor Armut zu schützen, wird damit endgültig aufgegeben. Zur Stabilisierung der Finanzen setzen wir uns mit Nachdruck für eine Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ein, für eine Begrenzung der Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen aus Eigenanteilen im stationären Bereich und eine Stärkung der ambulanten Pflege.
Rente: Eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sieht der VdK kritisch, solange zahlreiche Menschen aus gesundheitlichen Gründen überhaupt in der Lage sind, das reguläre Renteneintrittsalter zu erreichen. Daher begrüßt der VdK, dass die Rentenkommission für Menschen mit einer beruflichen Leistungseinschränkung einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente einführen und den Begriff der Erwerbsminderung neu definieren will. Ebenso wird die Einführung eines Freibetrags beim anzurechnenden Renteneinkommen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung positiv bewertet. Das gilt auch für die Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen und privaten Altersversorgung und für die Absicherung des Rentenniveaus. Um das Gerechtigkeitsgefühl beim Thema Altersversorgung zu stärken sollten neben Selbstständigen und Abgeordneten allerdings auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Und bis die gesetzliche Kapitalrente in 10 bis 15 Jahren zur Beitragsentlastung und höheren Renten führt sind dringend Verbesserungen z.B. bei der Grundrente erforderlich, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen.
Gesundheit: Einseitige Belastungen der gesetzlich Krankenversicherten wie z. B. die Kürzung von Festzuschüssen für Zahnersatz oder die Einschränkungen der beitragsfreien Familienversicherung ohne eine Lösung der strukturellen Probleme bei der Finanzierung lehnt der VdK ab. Aus unserer Sicht bestehen Einsparmöglichkeiten durch eine bessere Ausgabensteuerung im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich, Vermeidung von Fehlanreizen bei der Gesundheitsversorgung, Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen sowie eine breitere und solidarischere Finanzierungsbasis. Außerdem müssen die Versicherungsbeiträge für Grundsicherungsempfänger endlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden statt von den Beitragszahlern. Und statt Kürzungen benötigen wir eine Stärkung des präventiven Bereichs, indem notwendige und evidenzbasierte Vorsorgeuntersuchungen ohne Hürden zugänglich bleiben.
Finanzierung: Der VdK setzt sich für einen starken Sozialstaat und die Stärkung der gesetzlichen Sozialversicherung ein. In allen Zweigen der Sozialversicherung müssen versicherungsfremde Leistungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben künftig vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Bislang ist dies nur für den Bereich der Rentenversicherung vorgesehen bzw. empfohlen. Um die Finanzierung sicherzustellen, setzt sich der VdK u.a. für eine Reform der Erbschaftssteuer unter Schließung der Steuerlücken für sehr hohe Vermögen sowie die Einführung einer Vermögenssteuer für Superreiche ein.
Der Sozialverband VdK NRW
- setzt sich für Reformen des Sozialstaats und der Sozialversicherung ein.
- unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung für einen besseren Zugang zu Leistungen und effiziente Abläufe, für die die Kommission zur Reform des Sozialstaats gute Vorschläge unterbreitet hat.
- kritisiert die starke Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Kosten statt auf den gesellschaftlichen Nutzen sozialstaatlicher Leistungen.
- wehrt sich gegen einseitige Belastungen der Versicherten ohne echte Strukturreformen.