Rechtsberatung

So erreichen Sie uns

Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Soest

Ulricherstr. 16a, 59494 Soest
Telefon: 02921-1 36 72 02921-1 36 72 Fax: 02921-66 76 60 02921-66 76 60 E-Mail: kv-soest@vdk.de

Sprechzeiten

Die Rechtsberatung erfolgt derzeit nur telefonisch. 

Sie findet jeweils dienstags und ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. 

Kurze Fragen zur Mitgliedschaft im VdK, die Abgabe von Unterlagen, das Unterschreiben von Vollmachten etc., sind auch während der Öffnungszeiten der Kreisgeschäftsstelle in Soest möglich. 

Falls Sie die Kreisgeschäftsstelle aufgrund der Vielzahl von Anrufen telefonisch nicht erreichen können, senden Sie uns doch bitte eine E-Mail an: 

Externer Link:kv-soest@vdk.de

Wenn Sie uns Unterlagen im Anhang mitsenden bitten wir Sie nur PdF-Dateien zu senden. 

Montags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstags von 12:30 bis 15:30 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: 02921-1 36 72 02921-1 36 72

Vor-Ort-Angebote

Sprechstunde Schwerbehinderung: 

In der Sprechstunde Schwerbehinderung helfen Ihnen ehrenamtliche Mitarbeiter/innen bei der Antragsstellung zum Grad der Behinderung. 

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, da nur 1 mal im Monat diese Sprechstunde stattfindet.

Zum Termin bringen Sie bitte einen voll ausgefüllten Antrag auf Schwerbehinderung und Ihre Arztberichte mit. 

Unsere Leistungen

Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.

Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen 

Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung), keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Gesetzliche Pflegeversicherung: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen 

Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente

Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur

Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld (kein Ausfüllen von Anträgen)

Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe

Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

Rechtsgebiete ohne Beratung

Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.

Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:

  • Arbeitsrecht z. B. Kündigungsverfahren / Abfindung
  • Erbrecht
  • Familienrecht z. B. Unterhaltsfragen, Elternunterhalt u. Berechnung etc.
  • Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten (SGB VIII)
  • Private Krankenversicherung
  • Mietrecht
  • Steuerrecht (auch nicht zur Besteuerung von Renteneinkünften)
  • Private Unfallversicherungen
  • Wohngeld
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Blindengeld, Kriegsopferfürsorge)
  • Zusatzrenten / Betriebsrenten
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Privat- und Verbraucherinsolvenz
  • Arzthaftungsrecht

In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.

Hinweise zum Ausfüllen von Leistungsanträgen

Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen

Mustervorlagen zur Fristwahrung und Fristverlängerung

Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen

Gebührenordnung

Beitrittserklärung online

Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 5,50 Euro pro Person (ab dem 01.01.2025 6,50 Euro) können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.

Externer Link:Hier geht es zum Online-Formular.

Neuer VdK-Beitrag ab 2025

Der Mitgliederboom beim VdK NRW hält an. Mittlerweile zählt der Sozialverband mehr als 420.000 Mitglieder, vor zehn Jahren waren es nur halb so viele. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung, führt aber auch zu einer deutlich erhöhten Schlagzahl an Beratungen. Nahezu jedes Neumitglied benötigt direkt sozialrechtliche Unterstützung durch den VdK. Der Verband musste aufgrund der Anforderungen in den vergangenen Jahren mehr Personal einstellen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Nachdem der VdK NRW in den vergangenen fünf Jahren den Mitgliedsbeitrag trotz der teils hohen Inflation stabil gehalten hat, muss der Beitrag jetzt zum 1. Januar 2025 um monatlich einen Euro auf 6,50 Euro erhöht werden – das sind pro Jahr zwölf Euro mehr als bisher. Vornehmlich stärkt der VdK damit die Beratungsarbeit in den Geschäftsstellen der Kreisverbände. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Vollmacht für den Sozialverband VdK NRW e.V. - Kreisverband Soest

Die Vollmacht wird für die Führung eines Verfahrens benötigt.

Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch unter 02921-1 36 72 (während der Öffnungszeiten) oder per-E-Mail unter Externer Link:kv-soest@vdk.de mit uns, Ihrem Kreisverband Soest in Verbindung setzen.

Dazu sollten Sie die unten stehende Vollmacht ausfüllen und den Bescheid oder den Bescheid und Widerspruchsbescheid per Post oder per pdf-Datei per Email zusenden.

Die Vollmacht benötigen wir allerdings im Original Unterschrieben, ohne diese Vollmacht können wir vom Sozialverband VdK - Kreisverband Soest leider nicht für Sie tätig werden.

Herunterladen:Hier können Sie das PDF zur Vollmacht herunterladen. (PDF, 169 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)

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