Kontakt VdK-Kreisgeschäftsstelle Recklinghausen
Sprechzeiten
Ohne Terminvereinbarung!
Unter Vorbehalt, tägliche Änderungen sind möglich siehe unter Externer Link:Veranstaltungen & Aktuelles
Dienstags, Mittwochs und Freitags
10:30 bis 13:00 Uhr
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Dienstags, Mittwochs und Freitags
10:30 bis 13:00 Uhr
Bearbeitung von:
Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen.
Rechtsberatungen für Nichtmitglieder oder zu Rechtsgebieten außerhalb des gesetzlichen Sozial/- und Entschädigungsrechts sind satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die Sozialrechtsberatung findet telefonisch durch die zuständigen Sozialrechtsberater/in der VdK Rechtsabteilung statt.
Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung sie richtet sich an Mitglieder.
Für das konkrete Rechtsberatungsangebot in unseren Kreisverband ziehen Sie bitte unsere Leistungsbeschreibung zu Rate.
Was können Sie tun?
Sie füllen Ihren Antrag (Schwerbehinderung / Änderungsantrag) vollständig aus, unterschreiben ihn und senden diesen mit Anschreiben aktueller Telefonnummer und normaler Briefpost an uns zur Überprüfung und Weiterleitung an den Sozialträger zu.
Wiederspruch/Klage:
Sie haben einen Bescheid von einem Sozialträger erhalten (Versorgungsamt- Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rententräger, Grundsicherung, Sozialhilfe, Bürgergeld, Arbeitslosengeld usw.)und wollen einen Widerspruch oder eine Klage einlegen?
Dann versenden Sie den Bescheid in Kopie mit Anschreiben mit Ihrer aktuellen Telefonnummer per Briefpost an:
VdK Geschäftsstelle
Reitzensteinstr. 2 A
45657 Recklinghausen
Unsere Rechtsabteilung wird dann für Sie den
Widerspruch oder die Klage sofort einlegen.
Es wird ihre Akte beim Sozialträger angefordert.
Bitte haben Sie Geduld, die Bearbeitung durch die Sozialträger kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sobald sich in der Angelegenheit etwas ergibt, erhalten Sie von unserer Rechtsabteilung umgehend eine Nachricht.
Unter Vorbehalt, Änderungen möglich.
Unsere mehr als 420.000 Mitglieder können sich in sozialrechtlichen Fragen von juristisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und vertreten lassen. Die Beratung erfolgt im Regelfall durch den Kreisverband. Das ist unser Rechtsdienstleitungspaket.
• Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grads der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) und Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Änderungsanträge, Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe), Informationen zu Nachteilsausgleichen
• Gesetzliche Rentenversicherung: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, Kindererziehungszeiten, Rehabilitation, Prüfung von Rentenbescheiden, keine Rentenberechnung, keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente
• Gesetzliche Pflegeversicherung*: Feststellung des Pflegegrads, häusliche Pflege, Leistungen bei stationärer Pflege, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.
• Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeits- / Wegeunfall, Berufskrankheit, Übergangsgeld, Verletztenrente
• Gesetzliche Krankenversicherung: Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Medizinische Rehabilitation / Kur
• Arbeitslosenrecht: Berufliche Bildung, Umschulung, Sperrzeiten, Arbeitslosengeld, kein Ausfüllen von Anträgen
• Grundsicherung: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe
• Soziales Entschädigungsrecht: Kriegsopferfürsorge und -versorgung, Opferentschädigungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Impfschäden
• Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung: z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Satzungsrechtlich können wir in einigen Rechtsgebieten keine Beratung und rechtliche Vertretung anbieten.
Leider können wir Sie in folgenden Bereichen nicht unterstützen:
In Zweifelsfällen entscheidet der Landesverband darüber, ob eine Vertretung erfolgen kann.
Wir unterstützen Sie in vielen Bereichen bei der Antragstellung - einige Rechtsgebiete sind aber davon ausgenommen.
Mehr dazu unter: Externer Link:Ausfüllen von Leistungsanträgen
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
Herunterladen:Muster Widerspruch (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Widerspruch (DOCX, 21 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Muster Klageeinlegung (PDF, 383 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Herunterladen:Musteranschreiben Klageeinlegung (DOCX, 19.85 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung setzen. Bitte informieren Sie anschließend die zuständige Behörde über den vereinbarten Termin mit unserer Rechtsberatung!
Wer im Sozialrecht Unterstützung benötigt, ist bei uns an der richtigen Adresse und profitiert von zahlreichen Vorteilen! Für einen Beitrag von monatlich 6,50 Euro pro Person können Sie jetzt Mitglied beim Sozialverband VdK NRW werden. Partner- und / oder Familientarife etc. bieten wir nicht an.