Kategorie Kreisverband Gütersloh

Was tun, wenn der Pflegefall eintritt

Es ist kein leichter Schritt, die eigene Pflegebedürftigkeit zu akzeptieren. Einen Pflegegrad zu haben, kann aber sehr nützlich sein – er ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die Leistungen der Pflegekasse gibt es als Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Zunächst überprüft die Pflegekasse, welcher Pflegegrad bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen vorliegt, denn danach bemisst sich die Höhe der Leistungen.                        

Wie funktioniert der Weg zum Pflegegrad?

Schritt 1:

Beantragung eines Pflegegrades

Sie müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese ist bei der gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, in der sie versichert sind. Die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag können SIe formlos einreichen, das heißt: Rufen Sie in Ihrer Pflegekasse an, schicken Sie einen Antrag per Post oder eine E-Mail und erklären Sie, dass Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen möchten – für sich selbst oder für Ihren Angehörigen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Sie umfassend und kostenfrei zum Thema zu informieren. Die Pflegekasse wird Ihnen ein Antragsformular per Post zusenden, das Sie bitte zeitnah ausfüllen und dann zurücksenden müssen.

Schritt 2:

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Wenn Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird diese dann den Medizinischen Dienst (MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung Abkürzung für Medizinischer Dienst der Krankenkasse) beauftragen, um zu überprüfen, ob bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen eine Pflegebdürftigkeit vorliegt und wenn ja, welcher Pflegegrad zutrifft. Hierzu wird ein Termin mit Ihnen vereinbart und der MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung kommt zu Ihnen nach Hause (beziehungsweise zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigene). Falls Sie an dem vorgeschlagenen Termin verhindert sind, können Sie mit dem MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung auch einen anderen Termin vereinbaren.

Schritt 3:

Was tun wenn der MDK kommt?

Auf den Besuch des MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung können Sie sich vorbereiten. Hierzu haben Sie die Möglichkeit sich ausführliche Informationen von der Homepage des VdK NRW herunterladen

                  nrw.vdk.de/sozialpolitik/pflege/vdk-ratgeber/

Schritt 4:

Was geschieht nach dem Besuch des MDK?

Der MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung war bei Ihnen oder bei Ihrem Angehörigen zu Hause und hat überprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie Post von der Pflegekasse. In dem Bescheid steht, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Ihr Antrag auf Pflegebedürftigkeit wurde abgelehnt oder Sie sind nicht einverstanden mit dem festgestellten Pflegegrad? Dann können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dies muss fristgerecht geschehen. Der Sozialverband VdK Kreisverband Gütersloh hilft Ihnen gerne dabei: Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Kreisgeschäftsstelle in Gütersloh, in der Marienstr.12. Entweder kommen Sie persönlich vorbei oder rufen einfach an unter 05241-238104 an. 

In unserer Kreisgeschäftsstelle erhalten Sie auch kostenlos, weiteres Informaterial zum Thema "Pflege".