Das Thema Pflege

Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Zum Jahr 2025 wurden die Beträge in den Pflegegraden 2 bis 5 für die Pflegesachleistung nach § 36 SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI erhöht:
• Pflegegrad 2: bis zu 796€ (761€)
• Pflegegrad 3: bis zu 1.497€ (1.432€)
• Pflegegrad 4: bis zu 1.859€ (1.778€)
• Pflegegrad 5: bis zu 2.299€ (2.200€)
Beim Pflegegeld gelten seit 2025 folgende Beträge:
• Pflegegrad 2: 347€ (332€)
• Pflegegrad 3: 599€ (573€)
• Pflegegrad 4: 800€ (765€)
• Pflegegrad 5: 990€ (947€)
Hinweis: In Klammern stehen jeweils die alten Beträge.
Pflegestützpunkt NRW in Mönchengladbach
Erklärvideos und Broschüren
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Pflegeberatung
Im VdK-TV ist ein neues Video erschienen mit dem Titel: Pflege: Guter Rat ist nicht teuer.
Externer Link: Pflegeberatung
Sie bekommen hier eine umfassende Information über die Pflegeberatung. -
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Den Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung und ob eine Kombinationsleistung möglich ist erklärt dieses Video.
Externer Link: Pflegegeld und Pflegesachleistung -
Verhinderungspflege
Auch hier bietet der VdK ein erklärendes Video an.
Externer Link: Video: Verhinderungspflege -
Gut vorbereitet in die Pflegeberatung
Für die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) sollte man sich gut vorbereiten. Im folgenden Link erfahren Sie näheres dazu:
Externer Link: Vorbereitung zur Pflegebegutachtung -
Beantragung von Pflegeleistungen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad und damit Leistungen von der Pflegekasse wenn der Pflegefall eingetreten ist?
Externer Link: Beantragung von Pflegeleistungen
Hier der Link zum anschaulichen VdKTV-Video: -
VdK-Ratgeber
Der VdK-Ratgeber Pflege geht jeden an wurde neu aufgelegt und aktualisiert. Der Ratgeber liegt hier als pdf-Datei vor und ist ebenfalls kostenlos erhältlich:
Herunterladen: Pflege geht jeden an – PDF, 822 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm -
Entlastungsbetrag
Jedem Menschen mit einem Pflegegrad steht der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125€ zu. Mehr dazu in diesem Video:
Externer Link: Entlastungsbetrag -
Pflegewegweiser
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich beim Kompetenz-Netz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung (KoNAP) über Hilfsangebote in ihrer Nähe informieren lassen:
Externer Link: Pflegewegweiser -
Hausnotruf
Hausnotruf und Notrufsysteme ermöglichen es kranken und älteren Menschen, weiterhin in Ihren angestammten und gewohnten Häuslichkeiten wohnen zu bleiben. Bei Pflegebedürftigen bezahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Weiteres erfahren Sie in diesem pdf-Dokument:
Herunterladen: Hausnotruf über die Pflegekasse – PDF, 414 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm -
Selbsteinschätzungsbogen
Mit dem Selbsteinschätzungsbogen erhalten Sie ein Instrument, mit dem Sie vor einer Begutachtung den voraussichtlichen Pflegegrad selbst einschätzen und im Nachhinein überprüfen können, ob die Pflegekasse einen angemessenen Pflegegrad festgesetzt hat. In das pdf-Dokument können Sie am Computer die Werte direkt eintragen, die Berechnung erfolgt dann automatisch im Dokument.
Hinweis: Hinweis: Der VdK-Selbsteinschätzungsbogen für Erwachsene wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Er dient der unverbindlichen Einschätzung des voraussichtlichen Pflegegrades beziehungsweise der Überprüfung des von der Pflegekasse zuerkannten Pflegegrades. Der Sozialverband VdK Deutschland kann für die Auswirkungen der Ergebnisse des Selbsteinschätzungsbogens auf die Rechtsposition des Nutzers keine Haftung übernehmen.
Herunterladen: Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner herunterladen – PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm -
Weitere nützliche Links zum Thema Pflege hat der Landesverband hier zusammengestellt
Links zum Thema Pflege