NRW: 9 Prozent weniger Azubis in der Pflege
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) belegen es: Immer weniger Menschen entscheiden sich für einen Beruf in der Pflege. Im Jahr 2022 sind mit 52.1000 Auszubildenden deutlich weniger Menschen in eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann gestartet als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent - in Nordrhein-Westfalen sogar um 9 Prozent.
Gleichzeitig wird der Bedarf an Pflegekräften in den kommenden Jahren deutlich steigen. Wie das Statistische Bundesamt bereits Ende März mitteilte, wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland durch Alterung der Gesellschaft bis 2050 um 37 Prozent zunehmen - laut Pflegemodellrechnung des Statistischen Landesamts werde es in NRW dann 1,6 Millionen Pflegebedürftige geben (derzeit 1,19 Millionen).
„Damit sind die politischen Bestrebungen und Beteuerungen der Politik, die Attraktivität des Pflegeberufes und die Zahl der Auszubildenden zu steigern, erneut ins Leere gelaufen. Zudem wandern durch die 2020 eingeführte generalistische Ausbildung in der Pflege Fachkräfte in die Krankenhäuser ab. Das verschärft die Situation im Pflegesektor und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben weiter das Nachsehen. Fachkräftesicherung sieht aus unserer Sicht anders aus – rote Karte für die politisch Verantwortlichen“, betont der Landesvorsitzende des VdK NRW, Horst Vöge.
verantwortlich: Manuela Anacker und Tobias Zaplata
Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Im Sozialverband VdK NRW sind mehr als 400.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und sieben Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der Sozialverband VdK setzt sich ein für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Arbeitslosengeld II sowie Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden.