Kategorie Sozialpolitik Pflege Pflegeversicherung

Arm durch Pflege

VdK NRW: Immer mehr Pflegebedürftige sind auf Sozialleistungen angewiesen

© picture alliance/Westend61/Uwe Umstätter

In NRW sind mindestens 80.000 Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie im Heim oder zu Hause gepflegt werden und die Kosten nicht länger alleine stemmen können. „2023 hat für viele Betroffene zusätzliche Belastungen gebracht. Mit Blick auf die anhaltende Inflation und Energiekrise werden daher wohl noch mehr Hilfe beim Sozialamt beantragen müssen“, befürchtet der Vorsitzende des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen, Horst Vöge. „Preissteigerungen für die stationäre Unterbringung oder ambulante Dienste können nur noch von wenigen Pflegebedürftigen und ihren Familien aus eigener Kraft finanziert werden.“

Bereits 2021 wurden laut Statistischem Landesamt über eine Milliarde Euro für Leistungen nach dem 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuchs aufgewendet. „Das entspricht einer Zunahme von 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr“, so Horst Vöge. „Insbesondere die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, hat sich gegenüber 2020 um 3,5 Prozent auf rund 11.000 erhöht.“

Infolgedessen müssen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Städte und Gemeinden hierzulande immer mehr für die Pflege ausgeben. „Weil das letztlich auf die Steuerzahlerinnen und -zahler zurückfällt, machen wir uns als Sozialverband VdK weiterhin nachhaltig für eine Deckelung der Eigenanteile und die Einführung einer Pflegevollversicherung stark“, bekräftigt der NRW-Vorsitzende, der zugleich als Vizepräsident auf Bundesebene aktiv ist. „Wir hoffen aber auch, dass die Kommunen und Länder aufgrund der ausufernden Pflegesozialleistungen gemeinsam Druck auf den Bundesgesetzgeber ausüben.“

verantwortlich: Andrea Temminghoff


Der Sozialverband VdK ist mit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Im Sozialverband VdK NRW sind fast 400.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und sieben Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der Sozialverband VdK setzt sich ein für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Arbeitslosengeld II sowie Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden.