Antrag für Heizkostenhilfe nur online möglich
Noch bis 20. Oktober 2023 können Privathaushalte und Vermieter, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, Anträge auf finanzielle Hilfen beim Land stellen - allerdings funktioniert dies laut Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung "ausschließlich online". Seit Wochen melden sich beim Sozialverband VdK NRW vermehrt Mitglieder, die nicht über einen Internetzugang verfügen - mit der Frage, wie und wo sie entsprechende Anträge in Papierform stellen können. Mehrere Anfragen des VdK NRW dazu beim Ministerium blieben unbeantwortet.
Trotz eines hohen Anteils von älteren und hochaltrigen Menschen, die das Internet regelmäßig nutzen und ohne weiteres in der Lage sind, einen Antrag online auszufüllen, gibt es weiterhin viele, die offline sind. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrifft das etwa 63 Prozent der über 80-Jährigen. "Sie fühlen sich von der Nutzung ausgeschlossen und zunehmend an den Rand gedrängt, weil ein Smartphone oder Tablet in immer mehr Lebensbereichen als selbstverständlich vorausgesetzt wird. So geht es aber nicht", mahnt der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge an. Manche Personen würden sicherlich Hilfe von Familie oder Freunden erhalten, manche aber eben auch nicht. Vielmehr sind sie darauf angewiesen, Anträge auch analog stellen zu können. "So wie bei der Steuererklärung. Hierbei gibt es doch auch Ausnahmeregelungen", kritisiert Horst Vöge.
Der Sozialverband VdK NRW fordert daher mit Nachdruck, dass das Ministerium endlich einen Weg zur Antragstellung in Papierform aufzeigt! Öffentliche Institutionen müssen bei allen Dienstleistungen sicherstellen, dass es neben den schnell zugänglichen digitalen Angeboten auch weiterhin analoge gibt.
Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Im Sozialverband VdK NRW sind fast 400.000 Mitglieder organisiert, die in 43 Kreisgeschäftsstellen und sieben Rechtsabteilungen in sozialrechtlichen Fragen beraten und vertreten werden. Der Sozialverband VdK setzt sich ein für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopfern, Hinterbliebenen, Empfängern von Arbeitslosengeld II sowie Opfern von Unfällen, Gewalt und Umweltschäden.
Tobias Zaplata